Mitgliedsantrag

FC 1960 Indling e.V. - Aufnahmeantrag

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet

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Private Daten
2
Sparten & Zahlungen
3
SEPA-Mandat
4
Abschluss

Private Daten

Sparten & Zahlungen

SEPA-Lastschriftmandat

Wiederkehrende Zahlungen

Ich bevollmächtige den FC 1960 Indling e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom FC 1960 Indling e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsempfänger

FC 1960 Indling e.V.
Am Rottwerk 35, 94060 Pocking
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE86ZZZ00000546083
Mandatsreferenz: wird Ihnen nach Eingang mitgeteilt

Abschluss & Datenschutz

HINWEIS

Ich willige ein, dass der FC 1960 Indling e.V., als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten, wie Namen, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an die jeweiligen Sportfachverbände findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Fachverbände bzw. des BLSV festgelegten Zwecke statt.

Ich bin damit einverstanden, dass der Verein im Zusammenhang mit dem Vereinszweck, der Vereinswerbung sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten und Fotos, Ton- und Filmaufnahmen von mir und den in diesem Antrag genannten Personen auf der Homepage bzw. auf der Facebookseite o. ae. Medien des Vereins veröffentlicht, für Werbezwecke nutzt und diese ggf. an Print- und andere Medien übermittelt.

Ich stimme mit meiner Unterschrift der geltenden Vereinsatzung zu. Diese ist abrufbar unter: Vereinssatzung (Fassung vom 17.09.2021, PDF).

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis spätestens 30.11. des laufenden Kalenderjahres zulässig.